Wissenswertes von A bis Z

Damit der Umzug in unsere Einrichtung so reibungslos wie möglich verläuft:

Auf dieser Seite erhalten künftige Bewohner und ihre Angehörigen wichtige Informationen und wertvolle Hinweise, die den Aufnahmeprozess für

beide Seiten erleichtern.

Anmeldung

Pflegestufen

Sie können sich vorstellen, dass Sie oder einer Ihrer Angehörigen sich bei uns wohlfühlt? Dann vereinbaren Sie gerne ein Beratungsgespräch mit uns. Wir informieren Sie umfassend und leiten die ersten Schritte der Anmeldung in die Wege.

 

 

Wir freuen uns auf Sie: Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch unter +49 227 176490 oder direkt über unser Kontaktformular.

Wenn ein Mensch pflegebedürftig wird, hat er aufgrund der gesetzlichen Pflegeversicherung prinzipiell Anspruch auf finanzielle Unterstützung. Um möglichst jedem Schweregrad und jeder Pflegesituation gerecht zu werden, hat die Pflegekasse die Bedürftigkeit nach Pflegestufen eingeteilt.

 

Pflegestufe I: Erheblich Pflegebedürftige

Personen, die für mindestens zwei Verrichtungen im Bereich Körperpflege, Ernährung oder Mobilität mindestens einmal täglich Hilfe benötigen. Der Hilfebedarf für die Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung muss pro Tag mindestens 1,5 Stunden betragen, wobei auf die Grundpflege mehr als 45 Minuten entfallen müssen. Außerdem besteht bereits ein Bedarf an hauswirtschaftlicher Unterstützung mehrmals pro Woche.

Monatliche Pauschale der Pflegekasse für die vollstationäre Pflege (Stand 2012): 1.023 €

 

Pflegestufe II: Schwerpflegebedürftige

Personen, die mindestens dreimal täglich zu verschiedenen Tageszeiten Hilfe in den Bereichen Körperpflege, Ernährung oder Mobilität benötigen. Der Hilfebedarf für die Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung muss pro Tag mindestens
3 Stunden betragen, wobei auf die Grundpflege mindestens 2 Stunden entfallen müssen. Außerdem ist mehrmals pro Woche eine hauswirtschaftliche Versorgung notwendig.

Monatliche Pauschale der Pflegekasse für die vollstationäre Pflege (Stand 2012): 1.279 €

 

Pflegestufe III: Schwerstpflegebedürftige

Diese Personen bedürfen täglich rund um die Uhr und auch nachts der Hilfe bei Körperpflege, Ernährung oder Mobilität. Der Hilfebedarf für die Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung muss pro Tag mindestens 5 Stunden betragen, wobei auf die Grundpflege mindestens 4 Stunden entfallen müssen. Eine hauswirtschaftliche Versorgung ist mehrmals die Woche notwendig.

Monatliche Pauschale der Pflegekasse für die vollstationäre Pflege (Stand 2012): 1.550 €